Es sind diverse Preisgestaltungen möglich. Eine Buchhaltung gleicht sich dem Betrieb an und kann recht unterschiedlich sein. Zum Beispiel benötigt ein Unternehmen, welches Waren einkauft/verkauft, Warenkonten, ein Dienstleistungsunternehmen benötigt diese Konten nicht.
Um ein optimales, kostengünstiges Angebot für jeden Mandanten abgeben zu können, ist es angebracht, die ersten Monate der Buchhaltung nach einem
festen Std.-Satz abzurechnen.
Die Preise werden individuell gestaltet und können auf Grundlage der Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter verhandelt werden.
Abgerechnet werden kann somit nach:
- Stundenberechnung
- monatlichem Festpreis
- nach Gebührentabelle des Bundesverbandes selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter
- Buchungszeile (Kontierung/Buchung)
Gemeinsam erreichen wir Ihr Ziel!
bis 040 Geschäftsvorfälle kontieren und buchen monatl./unsortiert 39,00 Euro
bis 040 Geschäftsvorfälle kontieren und buchen monatl./unsortiert 49,00 Euro
bis 060 Geschäftsvorfälle kontieren und buchen monatl./unsortiert 56,00 Euro
bis 060 Geschäftsvorfälle kontieren und buchen monatl./unsortiert 70,00 Euro
bis 100 Geschäftsvorfälle kontieren und buchen monatl./unsortiert 80,00 Euro
bis 100 Geschäftsvorfälle kontieren und buchen monatl./unsortiert 97,00 Euro
einschließlich Meldung an die entsprechende Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung, lfd. Lohnabrechnung
für 11 - 10 Arbeitnehmer 12,50 Euro je Abrechnungszeitraum/je Arbeitnehmer
für 11 - 20 Arbeitnehmer 12,00 Euro je Abrechnungszeitraum/je Arbeitnehmer
für 21 - 30 Arbeitnehmer 11,50 Euro je Abrechnungszeitraum/je Arbeitnehmer
Buchhaltungsarbeiten* gem. § 6 Nr. 3+4 StBerG. Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, Buchen lfd. Lohnabrechnungen.